Die Einsatzeinheiten des DRK | ||||||||||||||||||||||||||||||
Was sind Einsatzeinheiten?2.Aufgaben und Gliederung
3.Voraussetzung zur Mitarbeit |
| Einheit/Teileinheit | Führer | Unterführer | Helfer | Gesamt |
| Führungstrupp | 1 | 1 | 2 | 4 |
| Sanitätsgrupe | 1 | 1 | 8 | 10 |
| Betreuungsgruppe | - | 4 | 11 | 15 |
| Gruppe Technik & Sicherheit | - | 1 | 3 | 4 |
| Einsatzeinheit (gesamt) | 2 | 7 | 24 | 33 |
Aus dem Personal der Einsatzeinheit können Schnelleinsatzgruppen (SEG) gebildet werden (z.B. SEG-Sanitätsdienst, SEG-Betreuung, SEG-Rettungsdienst).
Die Mitarbeit in einer Einsatzeinheit des DRK-Landesverbandes Nordrhein setzt die aktive Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz, ein Mindestalter von 18 Jahren und die gesundheitliche Eignung (unter Beachtung der geltenden gesetzlichen und DRK-internen Vorschriften) voraus. Bei einigen Spezialfunktionen ist eine handwerklich-technische Vorbildung oder berufliche Qualifikation wünschenswert. Einzelheiten hierzu sind in der jeweiligen Rahmenkonzeption der Fachdienstgruppe festgelegt.
Die Ausbildung muss dem Aufgabenspektrum und dem multifunktionalen Charakter der Einsatzeinheit entsprechen und ist modular aufgebaut. Eine einheitliche Fachdienst übergreifende Helfergrundausbildung befähigt jeden Helfer zur Mitwirkung an allen Aufgaben der Einsatzeinheit. In die Ausbildung sind Themen des Zivilschutzes, der Gefahrenabwehr im Landes NRW und des Führungssystems integriert.
Die Einsatzkräfte der Einsatzeinheit müssen folgende Qualifikationen und Kenntnisse nachweisen:
Erste-Hilfe-Ausbildung
Helfergrundausbildung DRK-LV Nordrhein
Fachdienstausbildung
Funktionsausbildung entsprechend der ausgeübten Tätigkeit, z.B. Feldkochausbildung, Sprechfunkerausbildung
Ggf. Zusatzausbildung entsprechend der gesetzlichen Anforderungen, z.B. Rettungssanitäter
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und der
gültigen Ausbildungsordnung des DRK. Dafür trägt der jeweilige DRK-Kreisverband die
Verantwortung.
Für die Führungskräfte der Gruppen ist die Qualifikation des DRK-LV Nordrhein zum
Truppführer/Gruppenführer erforderlich. Für den Zugführer und seinen Stellvertreter
ist die Qualifikation des DRK-LV Nordrhein zum Zugführer erforderlich. Der Arzt soll
über die Berechtigung zum Führen des Begriffs "Notarzt" verfügen.
Zu Durchführung der gestellten Aufgaben bedarf es für die Einsatzeinheit neben qualifiziertem Personal einer gezielten Vorhaltung sachgerechter Ausstattung sowie entsprechender Vereinbarung mit Dritten zur ergänzenden Materialbe-schaffung im Einsatzfall.
Die sächliche Ausstattung der Einsatzeinheit setzt sich zusammen aus den Fahrzeugen und der Ausstattung
dem Soll der vom Bund für Zivilschutzzwecke bereitgestellten Ergänzung des Katastrophenschutzes
dem Soll des vom Land NRW bereitgestellten Katastrophenschutzes sowie
der von den DRK-Kreisverbänden als Ergänzung zu den Ausstattungssätzen des Bundes und des Landes vorzuhaltenden Ausrüstung
Einzelheiten sind in den jeweiligen Rahmenkonzeptionen der Fachgruppen und -trupps festgelegt.
Die vom Bund, vom Land Nordrhein-Westfalen und von den DRK-Kreisverbänden für die Einsatzeinheit zur Verfügung gestellten Einsatzfahrzeuge, Anhänger und Ausstattungssätze sind integrativer Bestandteil Grundausstattung, die sinnvoll in die eigenen örtlichen Strukturen der Gefahrenabwehr eingegliedert werden sollen.
Versorgungskapazität:
Aufgrund ihrer
multifunktionalen Struktur (vergl. auch Ziffer 2 -Aufgaben-) kann die
Einsatzeinheit je nach Schadenlage bei Sanitätslagen, Betreuungslagen und
gemischten Lagen tätig werden. Hierbei unterstützen sich Sanitäts- und
Betreuungsgruppe gegenseitig bei der Aufgabenerfüllung.
Die Sanitätsgruppe der Einsatzeinheit wirkt an der Einsatzstelle durch die modulare Sicherstellung von einzelnen Organisationsbereichen eines Behandlungsplatzes mit. 5 Sanitätsgruppen können den eigenständigen Betrieb eines Behandlungsplatzes sicherstellen.
Die Betreuungsgruppe ist so ausgelegt, daß sie bis zu 150 Betroffene, je nach Situation als Erstmaßnahme, unterbringen, verpflegen und sozial betreuen kann. Sind aufgrund des Schadensereignisses und der Situation an der Einsatzstelle überwiegend Betreuungsaufgaben zu erfüllen, werden diese von der gesamten Einsatzeinheit durchgeführt, die bis zu 300 Betroffene, je nach notwendiger Betreuungsintensität, unterbringen, verpflegen und sozial betreuen kann.
Einzelheiten sind in den jeweiligen Rahmenkonzeptionen der Sanitäts- und Betreuungsgruppe der Einsatzeinheit festge-legt.
Es wird grundsätzlich die Dienst- und Einsatzbekleidung gemäß Ordnung für Dienst - und Einsatzbekleidung im Bereich des DRK-Landesverbandes Nordrhein getragen. Entsprechend der auszuübenden Tätigkeit ist ggfls. eine spezielle, persönliche Schutzbekleidung erforderlich.
Die Alarmierung der Einsatzeinheit erfolgt im Bereich des DRK-Landesverbandes Nordrhein durch den zuständigen Vertreter der Alarmspitze im DRK-Kreisverband.
Im DRK-Landesverband Nordrhein sind die Erreichbarkeiten, die Zuständigkeiten und das Leistungsvermögen der Betreuungsgruppe in die Alarm- und Einsatzpläne aufzunehmen. Die Einbindung der Einsatzeinheit in die Alarmierungs- und Einsatzpläne der örtlich zuständigen Leitstelle ist anzustreben. Hierbei soll für die Fälle der Alarmierung die unmittelbare Information der Alarmspitze im DRK-Kreisverband durch die alarmierende Leitstelle sichergestellt werden.
Die Einsatzeinheit ist durch geeignete technische Alarmierungsmittel so auszustatten, dass sie im Einsatzfall unverzüglich alarmiert werden kann.
Für die Einsatzeinheit soll eine personelle Dreifachbesetzung voll ausgebildeter Einsatzkräfte vorgehalten werden.
Bei einem Einsatz als Schnelleinsatzgruppe (SEG) soll die aufgerufene Fachdienstgruppe zusammen mit dem Führungstrupp der Einsatzeinheit von der Leitstelle alarmiert und eingesetzt werden. In die Alarmierung sind hierbei auch jeweils ein Gruppenführer der beiden nicht als SEG beteiligten Fachgruppen der Einsatzeinheit eingebunden. Sie treffen mit dem Führungstrupp an der Einsatzstelle ein und sind für ihre spezifischen Aufgaben verantwortlich.
Vorhandene Schnelleinsatzgruppen sollen in die Einsatzeinheit integriert werden. Entsprechend kann bei plötzlich eintretenden Schadenereignissen auch unterhalb der Schwelle eines Großschadenereignisses die Gefahrenabwehr mit den örtlich zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Einsatzeinheiten bewältigt werden.
Der
Führungstrupp
Die Sanitätsgruppe
Die Betreuungsgruppe
Die Gruppe Technik und Sicherheit