Die Einsatzeinheiten des DRK

Was sind Einsatzeinheiten?

2.Aufgaben und Gliederung   3.Voraussetzung zur Mitarbeit
4. Aus-, Fort- und Weiterbildung 5. Materialausstattung und Versorgungskapazität
6. Dienst- und Schutzbekleidung    7. Alarmierung   8. Ziele (Soll)

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1.Grundsätzliches

Die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa führte ab 1991 zu einer grundlegenden Neuordnung des Zivilschutzes in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bund hat seine bisherigen Strukturvorgaben mit Wirkung vom 01.01.1995 aufgegeben und stellt lediglich eine ergänzende Ausstattung in Form bestimmter Fahrzeuge und deren Beladung zur Verfügung und finanziert eine ergänzende Zivilschutz bezogene Ausbildung der Helfer. Im übrigen überlässt es der Bund den Ländern, diese Ergänzungen sinnvoll in die eigenen Gefahrenabwehrstrukturen einzugliedern.

In Nordrhein-Westfalen wurde deshalb gleichzeitig mit den planerischen Überlegungen des Bundes das bisherige Katastrophenschutz des Landes überarbeitet und die noch erforderlichen Vorschriften in ein neues "Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FHSG NRW)" eingefügt. Im Zuge diese "Neukonzeption der Abwehr von Großschadensereignissen" wurden die bisherigen landeseigenen Katastrophenschutzeinheiten aufgelöst und in enger Abstimmung mit den Landesverbänden der Hilfsorganisationen das Modell der "Einsatzeinheit NRW" entwickelt. Ziel dieser Neukonzeption ist es, die vom Bund zur Verfügung gestellte Ergänzung sinnvoll mit dem Potential des Landes, der kommunalen Aufgabenträger und der Hilfsorganisationen zu verbinden.
Neben den neuen politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Katastrophenschutzes bzw. der Gefahrenabwehr machten auch die veränderten Anforderungen, die sich aus den Schadenereignissen in einer modernen Industriegesellschaft ergeben können, einen Wandel erforderlich.

Unter diesen Vorgaben wurden im DRK-Landesverband Nordrhein 84 Einsatzeinheiten geschaffen, die bei Schadenereignissen jeder Größenordnung schnell und flexibel in der Lage sind, abgestimmt auf die bereits bestehenden Strukturen des Rettungsdienstes und der Feuerwehren, den betroffenen Menschen gezielt zu helfen. Die direkte zeitliche Anbindung der Sanitätsgruppe der Einsatzeinheit an den Rettungsdienst sowie die zeitnahe Einbindung der Betreuungsgruppe in die Hilfeleistung soll dabei die bisher vielerorts noch vorhandene Lücke zwischen dem Rettungsdienst/Feuerwehr und dem Katastrophenschutz schließen.

Die Einsatzeinheit ist daher ein einheitliches Instrument des Deutschen Roten Kreuzes für Rotkreuzeinsätze, zur Mitwirkung bei der Gefahrenabwehr im Land Nordrhein-Westfalen (§ 18 FSHG NRW) und bei der Erfüllung der Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen (§ 11 Abs. 1 Zivilschutzgesetz). Mit der Verwirklichung des Konzeptes der Einsatzeinheit wird Nordrhein-Westfalen flächendeckend über ein einheitliches Hilfeleistungssystem des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Sanitäts- und Betreuungsdienstes verfügen.

Die Einsatzeinheit gehört zum Einsatzpotential des DRK-Hilfeleistungssystems des Landesverbandes Nordrhein und ist den Bereitschaften zugeordnet. Sie ist gemäß Satzung, Dienst- und Ausbildungsordnung sowie K-Vorschrift des DRK eine Einsatzformation mit den Aufgabenbereichen Sanitätsdienst, Soziale Betreuung/Unterkunft, Verpflegung, Technik und Sicherheit unter einheitlicher taktischer Führung.

Die Einsatzeinheit ist damit Teil des rotkreuzspezifischen Wirkens und ermöglicht die Verhütung und Linderung menschlichen Leidens durch den Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

2. Aufgaben und Gliederung

Die Einsatzeinheit hat eine multifunktionale Struktur und ist entsprechend ihrer Ausstattung und der Ausbildung ihres Personals jederzeit in der Lage, den Rettungsdienst bei der Versorgung von Verletzten und Kranken wirkungsvoll zu unterstützen, zu ergänzen und ggfs. abzulösen (Sanitätsgruppe). Die von einem Schadenereignis betroffenen, aber unverletzten Menschen werden betreut und versorgt (Betreuungsgruppe). Je nach Schadenlage unterstützen sich Sanitäts- und Betreuungsgruppe gegenseitig bei der Aufgabenerfüllung. Handwerklich-technisch ausgebildetes Fachpersonal mit entsprechender Ausstattung ergänzt und unterstützt die Sanitäts- und Betreuungsgruppe in ihren Aufgaben (Gruppe Technik & Sicherheit). Die Einsatzeinheit kann sowohl als komplette Einheit, als auch in den Fachgruppen eingesetzt werden. Bei Bedarf und je nach Aufgabenstellung können auch mehrere Fachgruppen zu Zügen unter einheitlicher Führung (Führungstrupp) zusammengefasst werden.

Personalübersicht:

Einheit/Teileinheit Führer Unterführer Helfer Gesamt
Führungstrupp 1 1 2 4
Sanitätsgrupe 1 1 8 10
Betreuungsgruppe - 4 11 15
Gruppe Technik & Sicherheit - 1 3 4
Einsatzeinheit (gesamt) 2 7 24 33

Aus dem Personal der Einsatzeinheit können Schnelleinsatzgruppen (SEG) gebildet werden (z.B. SEG-Sanitätsdienst, SEG-Betreuung, SEG-Rettungsdienst).

3. Voraussetzung zur Mitarbeit

Die Mitarbeit in einer Einsatzeinheit des DRK-Landesverbandes Nordrhein setzt die aktive Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz, ein Mindestalter von 18 Jahren und die gesundheitliche Eignung (unter Beachtung der geltenden gesetzlichen und DRK-internen Vorschriften) voraus. Bei einigen Spezialfunktionen ist eine handwerklich-technische Vorbildung oder berufliche Qualifikation wünschenswert. Einzelheiten hierzu sind in der jeweiligen Rahmenkonzeption der Fachdienstgruppe festgelegt.

4. Aus-, Fort- und Weiterbildung

Die Ausbildung muss dem Aufgabenspektrum und dem multifunktionalen Charakter der Einsatzeinheit entsprechen und ist modular aufgebaut. Eine einheitliche Fachdienst übergreifende Helfergrundausbildung befähigt jeden Helfer zur Mitwirkung an allen Aufgaben der Einsatzeinheit. In die Ausbildung sind Themen des Zivilschutzes, der Gefahrenabwehr im Landes NRW und des Führungssystems integriert.

Die Einsatzkräfte der Einsatzeinheit müssen folgende Qualifikationen und Kenntnisse nachweisen:

  • Erste-Hilfe-Ausbildung

  • Helfergrundausbildung DRK-LV Nordrhein

  • Fachdienstausbildung

  • Funktionsausbildung entsprechend der ausgeübten Tätigkeit, z.B. Feldkochausbildung, Sprechfunkerausbildung

  • Ggf. Zusatzausbildung entsprechend der gesetzlichen Anforderungen, z.B. Rettungssanitäter

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und der gültigen Ausbildungsordnung des DRK. Dafür trägt der jeweilige DRK-Kreisverband die Verantwortung.
Für die Führungskräfte der Gruppen ist die Qualifikation des DRK-LV Nordrhein zum Truppführer/Gruppenführer erforderlich. Für den Zugführer und seinen Stellvertreter ist die Qualifikation des DRK-LV Nordrhein zum Zugführer erforderlich. Der Arzt soll über die Berechtigung zum Führen des Begriffs "Notarzt" verfügen.

5. Materialausstattung und Versorgungskapazität

Zu Durchführung der gestellten Aufgaben bedarf es für die Einsatzeinheit neben qualifiziertem Personal einer gezielten Vorhaltung sachgerechter Ausstattung sowie entsprechender Vereinbarung mit Dritten zur ergänzenden Materialbe-schaffung im Einsatzfall.

Die sächliche Ausstattung der Einsatzeinheit setzt sich zusammen aus den Fahrzeugen und der Ausstattung

  • dem Soll der vom Bund für Zivilschutzzwecke bereitgestellten Ergänzung des Katastrophenschutzes

  • dem Soll des vom Land NRW bereitgestellten Katastrophenschutzes sowie

  • der von den DRK-Kreisverbänden als Ergänzung zu den Ausstattungssätzen des Bundes und des Landes vorzuhaltenden Ausrüstung

Einzelheiten sind in den jeweiligen Rahmenkonzeptionen der Fachgruppen und -trupps festgelegt.

Die vom Bund, vom Land Nordrhein-Westfalen und von den DRK-Kreisverbänden für die Einsatzeinheit zur Verfügung gestellten Einsatzfahrzeuge, Anhänger und Ausstattungssätze sind integrativer Bestandteil Grundausstattung, die sinnvoll in die eigenen örtlichen Strukturen der Gefahrenabwehr eingegliedert werden sollen.

Versorgungskapazität:
Aufgrund ihrer multifunktionalen Struktur (vergl. auch Ziffer 2 -Aufgaben-) kann die Einsatzeinheit je nach Schadenlage bei Sanitätslagen, Betreuungslagen und gemischten Lagen tätig werden. Hierbei unterstützen sich Sanitäts- und Betreuungsgruppe gegenseitig bei der Aufgabenerfüllung.

Die Sanitätsgruppe der Einsatzeinheit wirkt an der Einsatzstelle durch die modulare Sicherstellung von einzelnen Organisationsbereichen eines Behandlungsplatzes mit. 5 Sanitätsgruppen können den eigenständigen Betrieb eines Behandlungsplatzes sicherstellen.

Die Betreuungsgruppe ist so ausgelegt, daß sie bis zu 150 Betroffene, je nach Situation als Erstmaßnahme, unterbringen, verpflegen und sozial betreuen kann. Sind aufgrund des Schadensereignisses und der Situation an der Einsatzstelle überwiegend Betreuungsaufgaben zu erfüllen, werden diese von der gesamten Einsatzeinheit durchgeführt, die bis zu 300 Betroffene, je nach notwendiger Betreuungsintensität, unterbringen, verpflegen und sozial betreuen kann.

Einzelheiten sind in den jeweiligen Rahmenkonzeptionen der Sanitäts- und Betreuungsgruppe der Einsatzeinheit festge-legt.

6. Dienst- und Schutzbekleidung

Es wird grundsätzlich die Dienst- und Einsatzbekleidung gemäß Ordnung für Dienst - und Einsatzbekleidung im Bereich des DRK-Landesverbandes Nordrhein getragen. Entsprechend der auszuübenden Tätigkeit ist ggfls. eine spezielle, persönliche Schutzbekleidung erforderlich.

7. Alarmierung

Die Alarmierung der Einsatzeinheit erfolgt im Bereich des DRK-Landesverbandes Nordrhein durch den zuständigen Vertreter der Alarmspitze im DRK-Kreisverband.

Im DRK-Landesverband Nordrhein sind die Erreichbarkeiten, die Zuständigkeiten und das Leistungsvermögen der Betreuungsgruppe in die Alarm- und Einsatzpläne aufzunehmen. Die Einbindung der Einsatzeinheit in die Alarmierungs- und Einsatzpläne der örtlich zuständigen Leitstelle ist anzustreben. Hierbei soll für die Fälle der Alarmierung die unmittelbare Information der Alarmspitze im DRK-Kreisverband durch die alarmierende Leitstelle sichergestellt werden.

Die Einsatzeinheit ist durch geeignete technische Alarmierungsmittel so auszustatten, dass sie im Einsatzfall unverzüglich alarmiert werden kann.

8. Ziele (Soll)

Für die Einsatzeinheit soll eine personelle Dreifachbesetzung voll ausgebildeter Einsatzkräfte vorgehalten werden.

Bei einem Einsatz als Schnelleinsatzgruppe (SEG) soll die aufgerufene Fachdienstgruppe zusammen mit dem Führungstrupp der Einsatzeinheit von der Leitstelle alarmiert und eingesetzt werden. In die Alarmierung sind hierbei auch jeweils ein Gruppenführer der beiden nicht als SEG beteiligten Fachgruppen der Einsatzeinheit eingebunden. Sie treffen mit dem Führungstrupp an der Einsatzstelle ein und sind für ihre spezifischen Aufgaben verantwortlich.

Vorhandene Schnelleinsatzgruppen sollen in die Einsatzeinheit integriert werden. Entsprechend kann bei plötzlich eintretenden Schadenereignissen auch unterhalb der Schwelle eines Großschadenereignisses die Gefahrenabwehr mit den örtlich zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Einsatzeinheiten bewältigt werden.


Die Komponenten der DRK-Einsatzeinheit

Der Führungstrupp
Die Sanitätsgruppe
Die Betreuungsgruppe

Die Gruppe Technik und Sicherheit